Siegel nach Zertifikat nach Art. 42 Abs. 1 S. 1 DSGVO – Einhaltung der Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts
Die Bundesdatenschutzbeauftragte: „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stärkt mit Zertifizierungsverfahren und der Vergabe von Datenschutzsiegeln den Datenschutz auf europäischer Ebene. Die Zertifikate und Siegel sollen deutlich machen, dass der geprüfte Auftragnehmer die Sicherheit der verarbeiteten Daten gewährleisten kann. Eine regelmäßige Erneuerung der Zertifikate ist dabei ebenso unerlässlich wie der Entzug bei fehlenden Voraussetzungen. Auch die Zertifizierungsstellen selbst müssen sich regelmäßig akkreditieren, um einen hohen Standard zu gewährleisten.“