Sie haben einen Angriff auf Ihre EDV bemerkt und wollen die Polizei einschalten.

  1. Ruhe bewahren und Beweismittel sichern. Kopieren Sie alle verfügbaren Daten an einen sicheren Ort (Logfiles und andere Binärzeugnisse).
  2. Gehen Sie auf die Webseite: https://online-strafanzeige.de/ suchen Sie Ihre zuständige Online Polizeibehörde und füllen dort eine Strafanzeige aus.
  3. Achten Sie beim Formulieren der Anzeige darauf, dass ein tatsächlicher Straftatbestand formuliert wird. Sonst wird kein Staatsanwalt die Ermittlungen übernehmen.
  4. Von dort wird eine Auskunft an die zuständige Telekommunikationsbehörde weiter geleitet.
  5. Innerhalb von sieben Tagen muss die Telefongesellschaft die Daten des Täters identifizieren. Das ist aktuell die gesetzlich vorgeschriebene Dauer, entsprechende Daten vorzuhalten. 

Damit haben Sie alle relevanten Prozesse angestoßen, dass die Strafverfolgungsbehörden dem Rechtsbruch nachgehen können.

Eigene Erfahrungen zeigen, dass die Zuständigen Behörden noch nicht ganz die Geschwindigkeit erreicht haben, die heutige Technologien erfordern.